Hinweisgebersystem (HinSchG)

Verantwortung übernehmen. Vertrauen schaffen. Missstände melden.

Mut zur Offenheit ist Teil unserer Kultur – Integrität, Transparenz und gesetzeskonformes Handeln haben bei Kaiser & Kühne höchste Priorität. Um mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen und aufzuklären, haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Dieses ermöglicht es, Mitarbeitenden, Geschäftspartnern sowie Dritten, Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße vertraulich zu melden.

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Was kann gemeldet werden?

Über unser Hinweisgebersystem können insbesondere Hinweise zu folgenden Themen abgegeben werden:

  • Korruption und Bestechung
  • Betrug und Unterschlagung
  • Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen
  • Verstöße gegen Umwelt- oder Arbeitsschutzvorschriften
  • Diskriminierung oder Belästigung
  • Sonstige gesetzeswidrige Handlungen

Bitte beachten Sie: Das Hinweisgebersystem ist nicht für allgemeine Beschwerden oder Kundenanfragen gedacht.

Wer kann Hinweise abgeben?

Unser Hinweisgebersystem steht offen für:

  • Mitarbeitende
  • Bewerberinnen und Bewerber
  • ehemalige Mitarbeitende
  • Geschäftspartner und Lieferanten
  • sonstige Dritte

Wie können Hinweise gemeldet werden?

Sie haben folgende Möglichkeit, Hinweise zu übermitteln:

Meldeformular:
https://kaiserkuehne.whistlelink.com/

Vertraulichkeit & Schutz

Alle eingehenden Hinweise werden streng vertraulich behandelt.

  • Die Identität von Hinweisgebenden wird geschützt
  • Hinweise werden ausschließlich von autorisierten Personen bearbeitet
  • Es erfolgt keine Benachteiligung oder Repressalien gegenüber Hinweisgebenden

Hinweisgebende, die nach bestem Wissen und Gewissen handeln, sind gesetzlich geschützt.

Ablauf der Bearbeitung

Nach Eingang eines Hinweises:

  1. Bestätigung des Eingangs (innerhalb der gesetzlichen Frist)
  2. Prüfung des Sachverhalts
  3. Einleitung geeigneter Maßnahmen
  4. Rückmeldung an die hinweisgebende Person (sofern möglich)

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Externe Meldestellen

Neben unserem internen Hinweisgebersystem können Hinweise auch an externe Stellen gemeldet werden. Zentrale externe Meldestelle ist das Bundesamt für Justiz. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der jeweiligen Behörde.

Abschluss / Vertrauen

Wir ermutigen alle, mögliche Verstöße anzusprechen.
Nur durch offene Kommunikation können wir gemeinsam für ein faires, sicheres und gesetzeskonformes Umfeld sorgen.